|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||
Eine Ortschaft (umgangssprachlich meist einfach Ort) ist ein Begriff mit zwei unterschiedlichen Bedeutungen:
Bearbeiten Wohnsiedlung bzw. Wohnplatz im weiteren SinneDabei unterscheidet man nach Größe und Bedeutung zwischen Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine selbstständige Gemeinde oder um einen Teil einer (größeren) Gemeinde handelt. Orte, die keine selbstständigen Gemeinden sind, werden je nach Zugehörigkeit mit Ortsteil (Teil einer Gemeinde ohne Stadtrecht) bzw. Stadtteil (Teil einer Gemeinde, die das Stadtrecht besitzt) bezeichnet. Zu kleinen Städten mit eingeschränktem bzw. historischen Stadtrechten siehe auch Minderstadt. Aufgegebene Siedlungen oder nur durch Dokumente belegbare Siedlungen werden als aufgelassen bezeichnet. Bearbeiten Begriff im deutschen RechtIn Gemeinden, die durch Eingliederung von Nachbargemeinden vergrößert wurden, werden heute gelegentlich offizielle Ortschaften eingerichtet (vgl. Katastralgemeinde in Österreich). In diesem Fall handelt es sich um einen rechtlichen Begriff, der sich aus der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Bundeslandes ergibt. Ortschaften können aus einem oder mehreren Dörfern bzw. Ortschaften im Sinne von Ziffer 1 bestehen. Die meist durch die Hauptsatzung einer Gemeinde festgelegten Ortschaften haben eine eigene Ortschaftsvertretung, den Ortsrat (oder Ortschaftsrat), der von der Bevölkerung bei jeder Kommunalwahl meist direkt gewählt wird. Vorsitzender ist der Ortsvorsteher oder Ortsbürgermeister. Die Ortschaftsräte sind zu wichtigen, die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten zu hören, eine endgültige Entscheidung obliegt ihnen meist jedoch nicht. Mit der Einrichtung von Ortschaftsvertretungen will man den Verlust der Selbstständigkeit einer Gemeinde bei deren Eingliederung in eine Nachbargemeinde etwas abmildern. Einer Ortschaft vergleichbar ist bei (größeren) Städten der Stadtbezirk, der meist auch ein eigenes Vertretungsgremium hat und wiederum in Stadtteile und Ortslagen unterteilt sein kann. In Hessen werden die Begriffe Ortsbezirk, Ortsbeirat und Ortsvorsteher(in) verwendet. Bearbeiten Straßenverkehrsrecht
Bearbeiten Siehe auch
Bearbeiten Weblinks |
| programowanie linux • internet • pozycjonowanie • pozycjonowanie • pozycjonowanie • pozycjonowanie stron • pozycjonowanie stron • pozycjonowanie stron • pozycjonowanie stron • Parki • Zabytki • Forum dyskusyjne • neologizm zielona góra • Pogrzeb • trevor All Right Reserved © 2007, Designed by Stylish Blog. |